Allgemeines Zivilrecht:
Zum allgemeinen Zivilrecht gehören unter anderem sämtliche schuldrechtlichen Verhältnisse wie:
- Verbrauchergeschäfte des täglichen Lebens
- Kauf und Leasing
- Verträge im Allgemeinen
- Darlehen
- Dienst- und Werkverträge
- Maklerverträge
- Eigentumsfragen und ähnliches
Ob beim Kauf von Heimelektronik, der Reparatur Ihres Pkw oder der Anmietung einer Wohnung oder eines Geschäfts, in fast allen Lebensbereichen werden Sie täglich mit einer Vielzahl von Verträgen und Rechtsgeschäften konfrontiert. Viele von ihnen werden ohne Probleme abgewickelt, aber halt nicht alle.
So kann im Zusammenhang mit Mängeln der Kaufsache eine Vielzahl von Streitigkeiten auftreten. Aber auch die Zahlungsmoral von Auftraggebern und Vertragspartnern verschlechtert sich zunehmend, sodass sowohl für Unternehmen, als auch für Privatpersonen das Thema Forderungsbeitreibung immer mehr an Bedeutung gewinnt.
In einer kompetenten und persönlichen Beratung helfen wir Ihnen bei der Gestaltung der Rechtsverhältnisse sowie bei der außergerichtlichen und falls notwendig auch gerichtlichen Geltendmachung Ihrer vertraglicher Ansprüche einschließlich der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung.
Arbeitsrecht:
In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber.
Jeder Unternehmer der Mitarbeiter beschäftigt kann sich dem Arbeitsrecht nicht verschließen und muss sich mit diesem befassen. Dies ist auch deshalb so wichtig, als in arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz die angefallenen Kosten vom Gegner selbst dann nicht zu erstatten sind, wenn der Prozess zu 100% gewonnen wird.
Aber auch für die Mitarbeiter, die Arbeitnehmer, stellt sich die Frage, welche Rechte einem im Arbeitsverhältnis zustehen und wie diese richtig durchsetzt werden. So können bereits während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Differenzen über die Höhe der Vergütung, der Urlaubsgewährung, der Tätigkeitsbereiche, einer Abmahnung oder das Miteinander am Arbeitsplatz auftreten.
Probleme treten jedoch auch auf, wenn das Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung oder durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. beendet werden soll
Nach dem Erhalt einer Kündigung müssen Sie beachten, dass Sie für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage nur 3 Wochen, gerechnet ab dem Zugang dieser Kündigung, Zeit haben. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig an uns zu wenden.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bieten wir insbesondere die Vertretung in Kündigungsverfahren sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite an. Weiterhin vertreten wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Lohnansprüche sowie aller anderen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Urlaubsabgeltung etc.).
In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber.
Jeder Unternehmer der Mitarbeiter beschäftigt kann sich dem Arbeitsrecht nicht verschließen und muss sich mit diesem befassen. Dies ist auch deshalb so wichtig, als in arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz die angefallenen Kosten vom Gegner selbst dann nicht zu erstatten sind, wenn der Prozess zu 100% gewonnen wird.
Aber auch für die Mitarbeiter, die Arbeitnehmer, stellt sich die Frage, welche Rechte einem im Arbeitsverhältnis zustehen und wie diese richtig durchsetzt werden. So können bereits während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Differenzen über die Höhe der Vergütung, der Urlaubsgewährung, der Tätigkeitsbereiche, einer Abmahnung oder das Miteinander am Arbeitsplatz auftreten.
Probleme treten jedoch auch auf, wenn das Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung oder durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. beendet werden soll
Nach dem Erhalt einer Kündigung müssen Sie beachten, dass Sie für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage nur 3 Wochen, gerechnet ab dem Zugang dieser Kündigung, Zeit haben. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig an uns zu wenden.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bieten wir insbesondere die Vertretung in Kündigungsverfahren sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite an. Weiterhin vertreten wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Lohnansprüche sowie aller anderen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Urlaubsabgeltung etc.).
Erbrecht:
Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) enthält zum Erbrecht eine Vielzahl von Bestimmungen. Geregelt werden die Erbfolge, die rechtliche Stellung der Erben, also u.a. die Annahme bzw. die Ausschlagung einer Erbschaft, die Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten, der Erbschaftsanspruch sowie die Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen in Form eines Testaments oder eines Erbvertrag, das Pflichtteilsrecht, die Erbunwürdigkeit, der Erbverzicht.
Diese gesetzlichen Regelungen über das Erben gehen von bestimmten Lebenssachverhalten aus, die gerade auf Ihre Situation nicht unbedingt passen müssen. Sich einfach darauf zurückzuziehen, kann viele rechtlich nachteilige Folgen nach sich ziehen. Davor sollten Sie sich und Ihre Erben rechtzeitig schützen.
Es ist daher ratsam, frühzeitig die Weichen für ein friedvolles Miteinander mehrerer Generationen bzw. der Geschwister untereinander zu stellen.
Neben der Testamentsgestaltung und auch deren Überprüfung treten vor allem nach einem Erbfall häufig Probleme aus den Bereichen
- der gesetzlichen Erbfolge
- des Pflichtteilsrechts
- des Ehegattenerbrechts oder
- von Überlassungsvereinbarungen
auf.
Eine sachliche und kompetente Auseinandersetzung mit diesen Ansprüchen erhöht die Chance der Sicherung eigener Rechte und setzt auf dauerhafte Vermeidung unerfreulicher Auseinandersetzungen zwischen Familien und Erben.
In einer kompetenten und persönlichen Beratung helfen wir Ihnen dabei. Bei alledem ist es uns besonders wichtig neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche menschliche Schicksal unserer Mandanten im Auge zu behalten und gemeinsam mit Ihnen eine erfolgsorientierte Lösung zu erarbeiten.
Familienrecht:
Die Zeiten, in denen Ehe und Familie noch auf Lebenszeit galten, sind schon lange vorbei. In den vergangenen Jahren wurden in der Bundesrepublik Deutschland immer mehr Ehen geschieden, im Jahr 2007 waren dies knapp 187.100 Ehen (Quelle: Statistische Bundesamt).
Die Probleme einer Ehescheidung sind vielfältig und aufgrund der starken emotionalen Belastung nicht mit anderen zivilrechtlichen Verfahren vergleichbar.
Im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung kann eine Vielzahl von rechtlichen Problemen auftreten. Der anfängliche Trennungsschmerz macht es den Betroffenen oftmals schwer, alle diese Probleme mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Aus diesem Grund nehmen wir uns für das erste Beratungsgespräch besonders viel Zeit, um Sie in aller Ruhe über die jetzt notwendigen Schritte zu unterrichten. Vorrangiges Ziel der Beratung ist die Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Interessen.
Insbesondere für Unterhaltsberechtigte ist es wichtig sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, da sonst Unterhaltsansprüche teilweise verloren gehen könnten.
Doch auch wenn Sie glücklich verheiratet und am Ehehimmel keine schwarzen Wolken aufgezogen sind, kann der Besuch eines Rechtsanwaltes ratsam sein. Durch einen rechtzeitig geschlossenen Ehevertrag können Sie im Falle einer Trennung und Scheidung erheblich Geld sparen.
Im Bereich des Familienrechts gehören zu unserem Leistungsspektrum:
- Ehescheidung
- Güterrecht
- Kindschaftsrecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Sorgerecht
- Unterhaltsrecht
- Vermögensauseinandersetzung
Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung:
Ob als Selbständiger, Unternehmer oder Freiberufler, Ihnen ist dieses Problem sicher nicht unbekannt. Trotz guter Leistungen zahlt der Kunde die Rechnung nicht.
Aber auch Privatpersonen sind immer mehr von der zunehmend schlechten Zahlungsmoral in Deutschland betroffen.
Unser Rechtssystem bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, gegen säumige Schuldner einen Titel zu erwirken. Dieser ist Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung. In der Zwangsvollstreckung kann sodann Ihr Anspruch durch verschiedene Pfändungsmaßnahmen (Kontopfändung, Lohnpfändung, Pfändung durch den Gerichtsvollzieher) oder die Zwangsversteigerung von Immobilien endgültig vollstreckt werden.
So gelangen Sie zu einem Vollstreckungstitel:
1. Mahnbescheid
Wenn Ihr Schuldner trotz Mahnung einfach nicht bezahlt, ist der schnellste und kostengünstigste Weg die Beantragung eines Mahnbescheides. Der Mahnbescheid wird in der Regel innerhalb weniger Wochen Ihrem Schuldner zugestellt. Dieser hat danach normalerweise lediglich zwei Wochen Zeit gegen diesen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Tut er dies nicht, beantragen wir einen Vollstreckungsbescheid für Sie.
Gegen diesen Vollstreckungsbescheid kann Ihr Schuldner, von seltenen Ausnahmen einmal abgesehen, nur innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Versäumt er diese Frist, können wir für Sie die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner betreiben.
Legt der Schuldner hingegen Rechtsmittel gegen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid ein, kann die Sache direkt als normale Klage am zuständigen Gericht weitergeführt werden.
2. Urkundsprozess
Wenn Sie einen schriftlichen Vertrag, ein Schuldanerkenntnis, einen "Schuldschein" oder ein ähnliches Dokument haben, besteht die Möglichkeit Ihre Forderung im Urkundenprozess geltend zu machen. Dieser führt besonders schnell und effektiv zu einem Urteil, aus dem vollstreckt werden kann, das aber nicht endgültig ist.
3. Scheck- und Wechselprozess
Wenn Ihr Schuldner Ihnen einen Wechsel oder einen Scheck gegeben hat, können Sie mit dem Scheck- bzw. Wechselprozess vergleichsweise schnell und effektiv zu einem Urteil gegen ihn kommen. Vor Gericht wird dann nur überprüft, ob der Scheck oder Wechsel rechtswirksam ist.
4. Zahlungsklage
Mit der "normalen" Zahlungsklage dauert es gewöhnlich am Längsten, bis Sie zu einem vollstreckbaren Titel kommen. Dafür ist die Rechtssicherheit in diesem Fall besonders hoch. Wenn Sie einen vergleichsweise geringen Betrag einklagen wollen, kann unter Umständen zuvor die Durchführung eines Schlichtungsversuches notwendig sein (obligatorisches Schlichtungsverfahren).
Aus diesem Grund zählen der professioneller Forderungseinzug (Inkasso) und die Beitreibung der Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung zu der von uns angestrebten Gesamtbetreuung unserer Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten.
Von der ersten Zahlungsaufforderung über den Mahnbescheid bis zur Zwangsvollstreckung sind Sorgfalt, Beweglichkeit und Beharrlichkeit erforderlich. In einer kompetenten und persönlichen Beratung helfen wir Ihnen bei der außergerichtlichen und falls notwendig auch gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche einschließlich der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung.
Insolvenzrecht:
Die Zahl der Insolvenzen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Betroffen davon sind nicht nur kleinere und mittlere Unternehmen. Auch immer mehr Privathaushalte nutzen die Möglichkeit einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens über ihr Vermögen zu stellen, um somit nach Ablauf der Wohlverhaltensphase von 6 Jahren eine Rechtsschuldbefreiung zu erlangen.
Wir nehmen Ihre Interessen als Gläubiger und Schuldner war.
Zu Beginn der Schuldnerberatung verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über ihre wirtschaftliche Situation, vor allem unter dem Gesichtspunkt der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Bei drohender Insolvenzreife eines Unternehmens ist es geboten, die Geschäftsführer vor einer persönlichen straf- und zivilrechtlichen Haftung zu bewahren.
Private Verbraucher unterstützen wir bereits im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, insbesondere bei der Erstellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes. Die Durchführung eines solchen außergerichtlichen Verfahrens ist zwingende Voraussetzung für die Einleitung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens. Im Falle des Scheiterns einer außergerichtlichen Einigung bereiten wir gemeinsam mit dem privaten Verbraucher den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens vor und reichen diesen beim zuständigen Insolvenzgericht ein.
Bei Durchführung des Insolvenzverfahrens vertreten wir als Verfahrensbevollmächtigte die Interessen des Schuldners gegenüber den Gläubigern und dem Insolvenzverwalter.
Für Gläubiger wird eine schnelle und effektive Durchsetzung ihrer Forderungen sowie deren Sicherung betrieben. Selbstverständlich betreuen wir sie als Gläubiger auch bei der Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren.
Sozialrecht:
Der Begriff des Sozialrechts beschreibt ein sehr weit gefächertes Rechtsgebiet, das dadurch gekennzeichnet ist, dass sich der Betroffene mit Behörden und Ämtern auseinandersetzen muss und sich hierbei sehr leicht im Paragraphendschungel verirren kann.
Unsere Tätigkeit im Rahmen des Sozialrechts umfasst dabei die Bereiche der gesetzlichen Rentenversicherung , der Krankenversicherung , der Unfallversicherung , der Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung . Insbesondere sind wir in folgenden Angelegenheiten für Sie da:
- Durchsetzung der Ansprüche auf Alters- und Erwerbsminderungsrenten bei der gesetzlichen Rentenversicherung
- Ansprüche auf Krankengeld, Krankenbehandlung
- Fragen der Einstufung in die Pflegekasse
- Leistungen der Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall oder
bei Berufskrankheit - Ansprüche auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II
- Fragen der Grundsicherung
- Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation
- Sozialhilfewohngeld-Grundsicherung
- Unterhaltsrecht für Angehörige von Sozialhilfebedürftigen
- Ausbildungsförderungsrecht
- Elterngeld und Kindergeld
Gerade seit der Einführung des SGB II, umgangssprachlich auch "Hartz IV" genannt, sind viele Menschen von Kürzungen im sozialrechtlichen Bereich betroffen. Viele der Bescheide sind fehlerhaft und somit rechtswidrig. Wir bemühen uns schnell und effizient, notfalls auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (Eilverfahren vor dem Sozialgericht), Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen
Die wenigsten Betroffenen wissen auch, dass im Falle eines rechtswidrigen Bescheides die Behörde die Kosten des Widerspruchsführers im Widerspruchsverfahren zu tragen hat. Es gibt somit gute Gründe, sich gegen unangebrachte Kürzungen zur Wehr zu setzen. Hier heißt es nicht abzuwarten, sondern zu handeln! Ein Beratungsgespräch bringt Klarheit über Ihre Rechtsposition.
Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ist vielfach kompetenter juristischer Rat bspw. bei der Durchsetzung Ihres Anspruches auf eine Erwerbsminderungsrente erforderlich.
Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gilt es nichts unversucht zu lassen, um Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft durchzusetzen.
Bei der Lösung all diesen Fragen sind wir für Sie sowohl beratend, als auch im außergerichtlichen (Widerspruchsverfahren, Verwaltungsverfahren) wie auch im gerichtlichen Bereich tätig.
Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht:
Strafen sind immer hart, da sie abschrecken sollen.
Das Strafrecht ist ein Bestandteil sozialer Kontrolle. Es wird durch den Staat ausgeübt. Die staatliche Kontrolle geht sehr weit. Jeder, der Risiken eingeht, begibt sich in gefährliche Nähe zu einem Strafgesetz. Wer gegen ein Strafgesetz verstößt, muss befürchten, zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt zu werden.
Ein geeigneter Schutz gegen rechtsstaatswidrige und willkürliche Maßnahmen des Staates bietet die Strafverteidigung.
Im Bereich Ordnungswidrigkeitsrechts dreht sich alles um den Bußgeldkatalog, also um die Ahndung von begangenen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die mit Verwarn- oder Bußgeld und gegebenenfalls mit Punkten und einem Fahrverbot beschwert sind.
In diesem Bereich sehen wir unsere Aufgabe darin, die Festsetzung eines Bußgeldes zu verhindern oder aufzuheben. In den Fällen, in denen ein Bußgeld unvermeidlich ist, besteht unser Augenmerk darauf wenigstens die Anordnung eines Fahrverbots zu verhindern. Mit der Verhängung eines Fahrverbotes ist insbesondere bei einer Geschwindigkeitsübertretung ab 26 km/h, bei einem so genannten qualifizierten Rotlichtverstoß, das heißt, die Rotphase dauerte länger als 1 Sekunde, bei Abstandsverletzungen oder aber auch beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu rechnen.
Zögern Sie nicht, wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen oder als Beschuldigter von der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen einer Strafanzeige vorgeladen werden, sich an uns zu wenden.
Bereits im Ermittlungsverfahren kann kompetente Hilfe Sie vor Schaden bewahren
Verkehrsrecht:
Die Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Autofahrer oder Fußgänger, bringt Gefahren mit sich und kann schnell zu Konflikten führen. So können Sie unverschuldet in einem Unfall verwickelt werden und der Gegner will den entstandenen Schaden nicht ersetzen. Hin und wieder passiert es, dass man versehentlich etwas zu schnell gefahren ist und der Verlust der Fahrerlaubnis droht.
Dieses sehr umfangreiche Rechtsgebiet, wird von uns umfassend und kompetent bearbeitet. Wir vertreten Sie sowohl bei der Durchsetzung ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall als auch in einem gegen Sie eingeleiteten verkehrsstrafrechtlichen Verfahren bzw. Bußgeldverfahren.